#TAKECARE-RESIDENZ: Laura Schilling

Laura Schilling widmet sich im Rahmen ihrer #TAKECARERESIDENZ einer szenischen Recherche über den „Lübcke-Prozess“, den sie am OLG Frankfurt beobachtet hat: Wie übersetzt sich das rechtliche Geschehen in künstlerische und gesellschaftliche Resonanzräume? Das Theater als „andere“ Öffentlichkeit dient als Raum der Orientierung für die Frage: Wie kann man der Normalisierung rechter Diskurse entgegentreten? Hier ein kurzer Arbeitsbericht der Künstlerin:

Es ist kurz vor sechs Uhr am 16.06.2020, im dämmrigen Morgenregen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich eine lange Warteschlange gebildet. In dem Gebäude gleich um die Ecke der Konstablerwache wird in vier Stunden der Prozess gegen Stephan Ernst und Markus H. eröffnet. Verhandelt wird der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der rassistische Angriff auf Ahmed I.

Vor dem Gerichtsgebäude, über dessen Eingang Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in groben, sperrigen Buchstaben geschrieben ist, stehen Journalist_innen teilweise seit den späten Abendstunden des Vortages an. Ein Journalist erzählt uns, dass er für das Freihalten eines Platzes über Nacht 200 Euro gezahlt habe. Der Prozess in Frankfurt steht unter besonderer Beobachtung: Juristisch ist der Strafprozess ein Staatsschutzverfahren wegen des politischen Charakters der Straftat. Medial erfährt der Prozess erhöhte Aufmerksamkeit, weil ein Neonazi mutmaßlich zum ersten Mal seit 1945 einen Politiker ermordete.

„Prozessbeobachtung“ ist der Versuch den über sieben Monate laufenden Gerichtsverhandlung performativ zu befragen. Wie kann eine Übersetzung des rechtlichen Geschehens in künstlerische und gesellschaftliche Resonanzräume geschehen? Wie ist sie bereits geschehen? Wir beginnen diese Erinnerungsarbeit, in der unsere subjektiven Erfahrungen als Zeug:innen des Verfahrens durch intersubjektive Erinnerungen der Medien, die Narrative der Öffentlichkeit, versuchte objektive Prozessprotokolle herausgefordert werden. Wir werden zu doppelten Zeug:innen: Wir können bezeugen, wie Zeug:innen während der Verhandlungen versucht haben sich zu erinnern, während wir uns in dem Prozess selbst zu erinnern versuchen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist neben dem Mündlichkeitsgrundsatz und Unmittelbarkeitsprinzip eine Prozessmaxime des Strafrechts, die nur in absoluten Ausnahmen eingeschränkt werden darf. Aber welche Öffentlichkeit sitzt eigentlich im Gerichtssaal? Wer wohnt der Verhandlung bei? Wie halten wir das Gesehene, Gehörte, Gefühlte fest? Über die Ausgestaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes kann der Strafsenat entscheiden und der vorsitzende Richter Sagebiel hat entschieden, dass keine elektronischen Geräte im Publikumsraum erlaubt sind. Erinnern heißt, assoziativ statt wortwörtlich, subjektiv statt dokumentarisch vorzugehen. Beobachtungen werden nachträglich nach Schwerpunkten und Thematiken geordnet, statt chronologisch wiedergegeben, sind oftmals unverfügbar, bis sie durch eine Gesprächssituation wachgerufen werden. Vergessen ist Teil unserer Prozessbeobachtung, der keine unmittelbare Stütze erlaubt ist, denn ohne Akkreditierung darf nicht mitgeschrieben werden. Unsere Prozessbeobachtung ist darauf angewiesen, sich zu erinnern. Zur Begleitung des Prozesses haben wir wöchentlich ein Podcastformat aufgenommen, in dem wir über unsere Beobachtungen und Wahrnehmungen gesprochen haben.

Die erste szenische Versuche innerhalb des Residenzzeitraums waren Hinweise für uns und eingeladene Betrachter:innen, dass die künstlerische Bearbeitung des Prozesses und der gesammelten Erinnerungen performativ etwas ‚Anderes‘ als die Medienberichterstattung über diesen Prozess entstehen lässt. Diese ‚andere‘ Öffentlichkeit des Theaterraums kontextualisiert die Öffentlichkeit des Gerichtraums. Denn diese bleibt, wie Cornelia Vismann, Medientheoretikerin, herausstellt, immer auch ein Ideal: Die Architektur des Gerichtssaals ist immer zugleich die Umsetzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. „Es beginnt mit dem Rückzug in ein geschlossenes Gebäude, in dem die Zahl der Sitzplätze über die Größe der Öffentlichkeit entscheidet.“ (Vismann 2011, 134) Diese andere Öffentlichkeit bleibt auch der Raum, in dem eine andere Erzählung von dem Prozess stattfinden kann, eine andere Erzählung über Hass, rechte Gewalt und Rassismus. Ein anderer Raum, in dem Betroffenen zugehört wird. Ein anderer Raum, in dem Rassismus und rechte Gewalt nicht normal sind. Ein anderer Raum, in dem wir entwerfen können, in welcher Gesellschaft wir leben wollen.

Artikelreihe diskus: https://diskus.copyriot.com/news/prozessbeobachtung-mythos-einzeltaeter

Kontaktmöglichkeit: prozessbeobachtung@gmx.de

Josephine Stamer, Arthur Romanowski, calendal und Laura Schilling trafen sich in Gießen beim Studium der Angewandten Theaterwissenschaft. Gemeinsam interessieren sie sich in ihrer Theorie und ästhetischen Praxis für gesellschaftliche und politische Strukturen der Vergangenheit und Gegenwart, ohne den Fluchtpunkt eines zukünftigen emanzipierten Miteinanders aufgeben zu wollen. In unterschiedlichen Konstellationen arbeiteten sie gemeinsam an Theater-, Performance-, Choreografie- oder Soundprojekten kollaborativ.

Josephine Stamer (*1992) ist wohnhaft in Köln und arbeitet als Performerin, Sounddesignerin, DJ und Kuratorin. Sie studiert aktuell Klang und Realität an der Robert Schumann Hochschule in Düsseldorf. Sie arbeitet in verschiedenen Konstellationen und in verschiedenen Rollen an künstlerischen Projekten – meist an den Schnittstellen zwischen Klang, Bewegung und Installation.

Arthur Romanowski, (*1992) geboren in Berlin, arbeitet als Autor, Performer und Regisseur. Mit Irgendwas für Irgendwen an Irgendeinem Tag im Juni erhielt er 2018 den Jury-Preis der Körber Stiftung.

Laura Schilling (*1995) geboren in Wurzen, Sachsen, lebt zurzeit in Frankfurt a.M., wo sie den Masterstudiengang Curatorial Studies an der Städelschule und Goethe-Universität Frankfurt absolviert. Sie arbeitet als Kuratorin und Dramaturgin. calendal, (*1994) geboren und aufgewachsen in und um Berlin und Bremen, arbeitet mit choreographischen, performativen und szenografischen Mitteln als Teil der apokalyptischen tänzerin*nen, solo und in weiteren kollaborativen Arbeitsformen an Fragen wie sich Gesellschaften strukturieren, wie solidarische Strukturen in einer neoliberalen Gesellschaft denkbar sind und wie, auf massivem Unrecht beruhende, Hierarchien und Verhaltensmuster dekonstruiert und entlernt werden können.


Gefördert vom Fonds Darstellende Künste aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR. Der Fonds Darstellende Künste hat im Rahmen seines Programms #TAKETHAT ein Förder-Modul für Künstler*innen-Residenzen an Theaterhäusern eingerichtet, die im Bundesnetzwerk FLAUSEN+ organisiert sind. So kann auch das Theater Rampe 13 Künstler*innen aus seinem Umfeld diese #TAKECARERESIDENZ ermöglichen und begleiten.

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